Donnerstag, 29. September 2011

Der Vatikanstaat hat die höchste Kriminalitätsrate der Welt

Der Vatikanstaat hat die höchste Kriminalitätsrate der Welt, wenn die Anzahl der Straftaten in Relation zur Anzahl der Einwohner gestellt wird. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um Kleinkriminalität wie etwa Handtaschendiebstähle. 90 Prozent der Vorfälle bleiben unbestraft, da die Täter nach Italien fliehen. Das vatikanische Gefängnis bietet nur zwei Personen Platz und wird zurzeit als Lagerraum verwendet. Es wurde im Lauf der Geschichte erst viermal benutzt: einer der Insassen war ein Priester, der wegen illegalen Geldtransfers verurteilt wurde; der zweite war ein Mann, der beim Münzdiebstahl in der Peterskirche ertappt wurde; der dritte war ein schwedischer Tourist, der einen Priester attackierte, und zuletzt ein Schweizer Besucher, der einen Gardisten gröblich beleidigt hat.

Todesstrafe
Der Papst-Attentäter Mehmet Ali Ağca verbüßte seine Strafe nicht im Vatikan, sondern in einem römischen Gefängnis. Die Todesstrafe wurde 1969 abgeschafft; die letzte Hinrichtung wurde am 9. Juli 1870 vollzogen (mittels der Guillotine).

Vatikanisches Recht
Der Vatikan kann auf seinem Gebiet straffällig gewordene Personen, egal ob sie dort von der eigenen Gendarmerie oder von Hilfstruppen der italienischen Polizei verhaftet werden, zur Aburteilung an Italien überstellen, welches zur Übernahme verpflichtet ist und vatikanisches Recht anzuwenden hat. Nur bei einer vorherigen Flucht auf italienisches Territorium kommt das dort geltende Strafrecht zur Anwendung.

Stillschweigen
Alle Beschäftigten sind zu absolutem Stillschweigen verpflichtet. Wer für die Kurie arbeiten möchte, muss vorher in einer Kapelle an den Altar treten, vor zwei Priestern die Hand auf die Bibel legen und in lateinischer Sprache schwören, Schweigen zu bewahren. Wer den Eid bricht, wird fristlos entlassen.



Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche ist ein Phänomen, das seit Mitte der neunziger Jahre weltweit größere öffentliche Aufmerksamkeit erhalten hat. Die Sensibilisierung für das frühere Tabuthema hat viele Opfer ermutigt, 30 oder 40 Jahre nach den Vorfällen an die Öffentlichkeit zu gehen. Sie berichten sowohl über Fälle sexuellen Missbrauchs insbesondere durch Priester, Ordensleute und angestellte Erzieher innerhalb der römisch-katholischen Kirche an ihren Schutzbefohlenen und Untergebenen als auch über den damaligen Umgang kirchlicher Stellen mit den Tätern und Opfern.


Nach Skandalen in Irland und den USA wurden seit Anfang 2010 auch in Deutschland Sexualdelikte in katholischen Einrichtungen in größerem Umfang bekannt. Zum großen Teil hatte keine Strafverfolgung der Täter durch Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgefunden. Opfer erhielten keinen oder unzureichenden Schutz. Daher steht das Verhalten kirchlicher Institutionen in der Kritik, auch wenn diese Delikte von höchster kirchlicher Stelle wiederholt öffentlich verurteilt wurden und schwere Vergehen gegen Recht und Moral der römisch-katholischen Kirche darstellen.

Juristisch werden Sexueller Missbrauch von Kindern und Sexueller Missbrauch von Jugendlichen durch die jeweilige gesetzliche Festlegung des Schutzalters voneinander abgegrenzt. Zu den Formen zählen unmittelbar geschlechtliche Handlungen mit und ohne Geschlechtsverkehr und auch das Zeigen pornographischer Medien. Die Missbrauchshandlung kann sich über Jahre erstrecken. Opfer sexuellen Missbrauchs können auch hierarchisch Untergebene sein, etwa Nonnen und Seminaristen oder im Rahmen des Beichtsakramentes Pönitenten. Eine weitere Gruppe von Opfern können hilfsbedürftige Menschen in Einrichtungen sein. Zu den in Frage kommenden Delikten zählt auch Vergewaltigung.

Die Täter entstammen nicht nur der Gruppe der Kleriker, sondern auch der der Laien wie zum Beispiel Lehrern und weiteres Personal, in Heimen auch Mitzöglinge.

Bei der Diskussion des Hintergrunds werden allgemein Sexualität, sexuelle Orientierung sowie wie Verdrängung von Sexualität und der Zölibat angesprochen, im engeren Rahmen auch

    - Pädophilie (seltener auch als „Pädosexualität“ bezeichnet),
    - Präferenzstörungen und
    - Ephebophilie (sexuelle Vorliebe für pubertierende Jungen).
    - Ersatzobjekttäter vergreifen sich an Ersatzobjekten (z. B. Opfern die nicht hinreichend Widerstand leisten können), die nicht ihrer eigentlichen sexuellen Präferenz entsprechen.


Dunkelziffer
Empirische Daten für Missbrauch durch katholische Geistliche oder andere Mitarbeiter der katholischen Kirche gibt es kaum; die vorhandenen Schätzungen aus verschiedenen Ländern kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, die besagen, dass zwischen 1 und 5 % der Kleriker durch Missbrauch aufgefallen sind. Manche gehen davon aus, dass überdurchschnittlich viele Kleriker pädophil veranlagt sind, andere hingegen, dass der Anteil unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung liegt.

Die Dunkelziffer wird bei Taten sexuellen Missbrauchs allgemein als sehr hoch eingeschätzt.