Sonntag, 17. April 2011

Hegemonie

Unter Hegemonie (von altgriechisch ἡγεμονία hēgemonía ‚Heerführung, Hegemonie, Oberbefehl‘; dieses von ἡγεμών hēgemṓn ‚Führer, Anführer‘) versteht man die Vorherrschaft oder Überlegenheit einer Institution, eines Staates, einer Organisation oder eines ähnlichen Akteurs in politischer, militärischer, wirtschaftlicher, religiöser und/oder kultureller Hinsicht. Gegenüber einem Hegemon (dem Machthaber in der Hegemonie) haben andere Akteure nur eingeschränkte Möglichkeiten, ihre eigenen Vorstellungen und Interessen praktisch durchzusetzen. Die theoretische/juristische Möglichkeit dazu mag zwar gegeben sein, doch die Umsetzung scheitert meist an den Einflussmöglichkeiten und der Übermacht des Hegemons.

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