Freitag, 18. März 2011

Inquisition

Als Inquisition (lat. inquirere „untersuchen“) werden jene spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gerichtsverfahren bezeichnet, die sich unter der Mitwirkung oder im Auftrag von katholischen Geistlichen in erster Linie der Verfolgung von Häretikern widmeten und sich dabei der Prozessform des Inquisitionsverfahrens (lat. inquisitio „Untersuchung“) bedienten. Ein geistlicher Vorsitzender eines Inquisitionsgerichts wurde als Inquisitor bezeichnet.

Überblick

Die Inquisition wirkte von ihrem Entstehen Anfang des 13. Jahrhunderts bis zu ihrem weitgehenden Verschwinden Ende des 18. Jahrhunderts hauptsächlich als Instrument der römisch-katholischen Kirche zur erleichterten Aufspürung, Bekehrung oder Verurteilung von Häretikern (siehe auch: Ketzer), wofür im Spätmittelalter eine neue Form von Gerichtsverfahren, das Inquisitionsverfahren entwickelt wurde. Die Hauptphase des Entstehens der Inquisition fällt in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts. Neben dem damaligen Verbrechen der Häresie konnten durch die Inquisition auch andere Straftatbestände verfolgt werden, vor allem wenn sie Fragen des Glaubens berührten wie etwa Blasphemie oder Magie. Bei der vor allem von weltlichen Herrschern mitgetragenen Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit spielte die Inquisition eine untergeordnete Rolle. Die Kirche sah die Anwendung der Inquisition gegen Häretiker mit Verweis auf Bibeltexte oder Texte kirchlicher Autoritäten legitimiert.




Der Teufel und seine Hure

Die mittelalterliche Inquisition besaß keine eigene übergeordnete Behörde und war keine permanent aktive Erscheinung. Sie wurde dort tätig, wo es von kirchlicher Seite als notwendig erachtet wurde und die Voraussetzungen dazu erfüllt waren. Sie kam deshalb zu verschiedenen Zeiten in verschiedenen Gebieten vor allem Süd- und Mitteleuropas zum Einsatz und wurde von unterschiedlichen Organen der Ständegesellschaft mit manchmal unterschiedlicher Motivation mitgetragen. Der Einsatz der Folter bei Verhören variierte, ebenso das Ausmaß der Verhängung von Todesstrafen. Den Vorsitz bei einem kirchlichen Inquisitionsverfahren führten als Inquisitoren in erster Linie Bischöfe oder Ordensgeistliche. In der Frühen Neuzeit änderte sich die Gestalt der Inquisition: Sie wurde in Spanien, Italien und Portugal institutionalisiert und in staatliche Strukturen gebettet und kam seither fast ausschließlich nur mehr im Machtbereich der dortigen Herrscher zur Anwendung. Zu Beginn der Neuzeit wurden auch Protestanten durch die Inquisition verfolgt.

Begriff

Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen der Inquisition und dem ihr zugrunde liegenden Inquisitionsverfahren. Zwar wurde das Inquisitionsverfahren zunächst als innerkirchliche Verfahrensform unter Papst Innozenz III. geschaffen, es kam jedoch nicht nur im kirchlichen Bereich zur Anwendung, sondern wurde während des Spätmittelalters in verschiedenen Variationen auch die Hauptform bei Strafverfahren der weltlichen Gerichtsbarkeit, etwa im Fall der Venezianischen Staatsinquisition.

Die Inquisition wurde im Mittelalter als inquisitio haereticorum (Ketzerinquisition) bzw. als inquisitio haereticae pravitatis (Inquisition gegen ketzerische Verderbtheit) bezeichnet. Seit den 1240er Jahren wurde die Aufgabe der Inquisitoren als Amtstätigkeit begriffen und diese in der Folge mehrfach als officium inquisitionis bzw. sanctum officium (heiliges Amt) bezeichnet, weshalb seither gelegentlich auch von der Heiligen Inquisition gesprochen wird. Die neuzeitliche Römische Inquisition bezeichnete sich ab 1542 als Sacra Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis und bildete die historische Vorläuferorganisation der heutigen Glaubenskongregation.

Anwendungsbereich

Die mittelalterliche Inquisition blieb geografisch auf Zentral- und Südeuropa beschränkt und wurde dort in zeitlich unregelmäßigen Abständen und in unterschiedlichen Gebieten tätig. Ausschlaggebend für ihre Aktivität war nach Einschätzung der Kirchenleitung das Vorhandensein von Häretikern. Zum Einsatz kam die mittelalterliche Inquisition besonders auf den Gebieten der heutigen Staaten Frankreich, Italien, Deutschland, Österreich, Tschechien und Polen. Die neuzeitliche Inquisition blieb im Wesentlichen auf die Einflussgebiete des Kirchenstaates sowie der spanischen und portugiesischen Herrscher konzentriert.


Wahre Christen lieben ihren Nächsten wie sich selbst

Verfolgungen ausgesetzt sahen sich hauptsächlich als häretisch eingestufte christliche Glaubensgemeinschaften, darunter die Amalrikaner, Apostelbrüder, Beginen und Begarden, Brüder und Schwestern des freien Geistes, Flagellanten, Fraticellen, Hussiten, Joachimiten, Katharer (Albigenser), Lollarden, Protestanten, Waldenser, Wiedertäufer, aber auch kleinere Gruppen oder einzelne Personen mit abweichenden Ansichten, etwa die Heilige Jeanne d’Arc (1412–1431), der Bußprediger Girolamo Savonarola (1452–1498) oder der Naturphilosoph Giordano Bruno (1548–1600). Die neuzeitlichen spanischen sowie portugiesischen Inquisitionsbehörden gingen in erster Linie gegen zum Christentum konvertierte Juden, sogenannte Conversos, oder konvertierte Muslime, die Moriscos, vor.

Vom Kernbereich der Häresie ausgehend, konnte die Inquisition auch diesem Straftatbestand verwandte damalige Verbrechen, sofern sie den Glauben berührten, verfolgen. Dazu zählten etwa Wucher, Magie, Hexerei, Gotteslästerung oder Sittlichkeits- bzw. Sexualverbrechen. Hauptbetätigungsfeld der Inquisition blieb jedoch der Kampf gegen Häretiker. Abseits der kirchlichen Inquisition konnten die genannten damaligen Verbrechen auch durch landesherrliche oder städtische Gerichte verfolgt werden.

Päpstliche Inquisition und die Einführung der Folter

Papst Gregor IX. (1227–1241) beschritt erstmals einen neuen Weg in der Ketzerbekämpfung: Anstelle der eigentlich dafür zuständigen Bischöfe, die ihrer Aufgabe nur mangelhaft nachkamen, berief er 1227 erstmals eigene päpstliche Sonderbeauftragte als Inquisitoren, die in Deutschland nach Ketzern fahnden sollten, darunter Konrad von Marburg. Diese Vorgehensweise, bei der nicht die Bischöfe, sondern der Heilige Stuhl selbst aktiv wird, wird auch als päpstliche Inquisition bezeichnet. In weiterer Folge entband Gregor IX. die Bischöfe von der Untersuchungspflicht und beauftragte künftig überwiegend Dominikaner mit der Ketzerverfolgung, wenn auch viele spätere Inquisitoren Mitglieder anderer Orden oder des weltlichen Klerus waren. Besonders viele Inquisitoren ernannte Gregor IX. in den Jahren 1231–1233. Zu dieser Zeit ergingen etliche ähnlich lautende Schreiben des Papstes, alle mit dem Incipit Ille humani generis, an mehrere Dominikanerkonvente in Deutschland, Frankreich und Österreich mit dem Auftrag der Ketzerverfolgung. Bischöfe konnten ebenfalls weiterhin auf eigene Initiative hin inquisitorisch tätig werden. Der Grund für den Einsatz insbesondere der Dominikaner als Inquisitoren war, dass dieser Bettelorden bereits früh in der theologischen Bekämpfung der Ketzer aktiv geworden war und über entsprechend gute Erfahrungen verfügte.


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Die 1229 nach dem Ende des Albigenserkreuzzuges unter Gregor IX. tagende Synode von Toulouse verschärfte neuerlich die Bestimmungen gegen die Ketzer und sah für die Kirchenprovinz Toulouse, in der die Katharer bisher stark vertreten waren, strenge Maßnahmen vor: Die geheimen Zufluchtsorte der Ketzer sollten aufgespürt und entdeckte Ketzer gefangen gesetzt werden, wozu auch das Mittel der heimlichen Denunziation angewandt werden sollte. Wer einen Ketzer verbarg, wurde mit dem Verlust des Vermögens oder gar mit dem Tod bedroht. Jedes Haus, in dem man einen Ketzer fände, sollte niedergerissen werden. Wer mit einem Ketzer verkehrte – sei es auch nur in einem Wirtshaus – oder ihm Almosen gab oder mit ihm verheiratet war, war ebenso verdächtig. Der auf eine Vorladung nicht Erschienene oder Flüchtige galt ohne weiteres als schuldig. Wer erschien, wurde allerdings eingekerkert. Überdies wurde für das Gebiet der Kirchenprovinz ein dichtes Netz an Visitationen angeordnet, wie es später für die Inquisition charakteristisch werden sollte.

1231 legte Papst Gregor IX. in einem neuerlichen Edikt die strafrechtlichen Bestimmungen für die Ketzerverfolgung fest.

Papst Innozenz IV. genehmigte in seiner 1252 erlassenen Dekretale Ad Extirpanda die Folter zur Wahrheitsfindung bei Inquisitionsprozessen mit der formalen Einschränkung, dass den Betroffenen keine bleibenden körperlichen Schäden zugefügt werden durften.

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